dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichkraftfahrzeuge bis 45 Km/h
16 Jahre
bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, bis 4KW bei Diesel- und Elektromotoren; Leermasse bis 350 kg (außer Elektromotor)
Jede Fahrerlaubnis muss in der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Den Behördengang übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie, natürlich ohne Zusatzkosten. Dadurch sparen Sie sich die Wartezeit bei der Führerscheinstelle. Für den Führerscheinantrag sollten Sie so schnell wie möglich folgende Unterlagen bei uns abgeben:
Sehtestbescheinigung
1 Lichtbild
Erste Hilfe Kurs
Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 4 bis 6 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.
Es sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht vorgeschrieben.
Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Anzahl der benötigten Übungsstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Dem Bewerber werden 20 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff für seine Klasse vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte (bei zwei falschen Fragen mit 5 Fehlerpunkten hat der Bewerber trotzdem nicht bestanden).
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