Klasse Mofa

Fahrzeuge:

Mofa bis 25 Km/h

 

Mindestalter:

15 Jahre

 

Besonderheiten:

Bei der Mofa-Prüfbescheinigung handelt es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse. Man erhält keinen Führerschein, lediglich eine Prüfbescheinigung.

 

Behördengang:

Es ist kein Behördengang erforderlich.

 

Theoretische Ausbildung:

6 Doppelstunden Theorieunterricht im Gruppenunterricht (spezieller Mofa-Unterricht)

 

Praktische Ausbildung:

Die Ausbildung beinhaltet die Handhabung eines Fahrzeuges und das Fahren im innerstädtischen Bereich. Es ist lediglich eine Fahrstunde a 90 Minuten vorgeschrieben.

 

Theoretische Prüfung :

Dem Bewerber werden 15 Fragen aus dem Grundstoff und 5 Fragen aus dem Zusatzstoff vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 7 Punkte.

 

Praktische Prüfung:

Es findet keine praktische Prüfung statt.