Klasse M (Roller)

Fahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 Km/h

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Besonderheiten:

keine

 

Behördengang:

Jede Fahrerlaubnis muss in der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Den Behördengang übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie, natürlich ohne Zusatzkosten. Dadurch sparen Sie sich die Wartezeit bei der Führerscheinstelle. Für den Führerscheinantrag sollten Sie so schnell wie möglich folgende Unterlagen bei uns abgeben:

Sehtestbescheinigung
1 Lichtbild
Erste Hilfe Kurs

Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 4 bis 6 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.

 

Theoretische Ausbildung:

12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht sind vorgeschrieben.

 

Praktische Ausbildung:

Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Anzahl der benötigten Übungsstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.

 

Theoretische Prüfung :

Dem Bewerber werden 20 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff für seine Klasse vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte (bei zwei falschen Fragen mit 5 Fehlerpunkten hat der Bewerber trotzdem nicht bestanden).

 

Praktische Prüfung:

Neben dem sicheren und regelgerechten Fahren in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn werden die so genannten Grundfahraufgaben dem Bewerber abverlangt. 30 Minuten Fahrzeit sind hierfür angesetzt.