Züge aus Klasse B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750kg zulässiges Maximalgewicht (sofern Zug nicht unter Klasse B fällt)
16 Jahre
bis 18 Jahre gedrosselt auf 80 Km/h
Jede Fahrerlaubnis muss in der Führerscheinstelle beantragt werden. Den Behördengang übernehmen wir selbstverständlich für Sie, natürlich ohne Zusatzkosten. Dadurch sparen Sie sich Wartezeit bei der Führerscheinstelle. Für den Führerscheinantrag sollte sie so schnell wie möglich folgende Unterlagen bei uns abgeben:
Sehtestbescheinigung
1 Lichtbild
Erste Hilfe Kurs
Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 4 bis 6 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.
Eine theoretische Ausbildung ist für diese Klasse nicht vorgeschrieben.
Pflicht sind fünf Sonderfahrten. Aufgeteilt sind diese in 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Beleuchtungsfahrt. Die Anzahl der benötigten Übungsstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Es findet keine theoretische Prüfung in dieser Klasse statt.
Neben dem sicheren und regelgerechten Fahren in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn werden die sogennannten Grundfahraufgaben dem Bewerber abverlangt. 45 Minuten Fahrzeit sind hierfür angesetzt.
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