Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf 25 KW (34 PS) und 0,16 KW/kg
18 Jahre
Jede Fahrerlaubnis muss in der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Den Behördengang übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie, natürlich ohne Zusatzkosten. Dadurch sparen Sie sich die Wartezeit bei der Führerscheinstelle. Für den Führerscheinantrag sollten Sie so schnell wie möglich folgende Unterlagen bei uns abgeben:
Sehtestbescheinigung
1 Lichtbild
Erste Hilfe Kurs
Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 4 bis 6 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.
6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht sind vorgeschrieben (12 Doppelstunden Grundstoff, wenn noch keine andere Fahrerlaubnis vorhanden ist).
Pflicht sind zwölf Sonderfahrten. Aufgeteilt sind diese in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten. Die Anzahl der benötigten Übungsstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis werden dem Bewerber 10 Fragen aus dem Grundstoff (ansonsten 20) und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff für seine Klasse vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte (ansonsten10).
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