Fahren mit 17

 

Warum fahren mit 17?

Ziel ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.

Um diesen Risikofaktoren entgegenzuwirken, wurde das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010).

Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt mindestens eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich wie folgt dar:

- Mäßigender Einfluss einer Begleitperson - diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe

- Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert

- Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren

Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesetzes Risikoniveau in der Phase des selbständigen Fahrens. Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorangegangenen Feldversuchs. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Allein fahren reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.


Antragstellung

Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden. Der Schüler kann im Rahmen des Begleitenden Fahrens ab 17 allerdings keine Doppelklasse (z.B. Klasse A und B) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste der Fahrschüler später (mit 17 ½ Jahren) erwerben.


Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis Klasse B/BE.

 

Prüfung

Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, einen Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung, erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfbescheiningung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht jedoch im Ausland!

Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S mit ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

Auch beim Begleitenden Fahren ab 17 beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfbescheinigung die Probezeit.

 

Prüfbescheinigung

Die Prüfbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres): Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, da die Prüfbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Karten-Führerschein.

 

Begleitperson

Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer verfügbar sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber folgende Anforderungen erfüllen:

- Mindestalter 30 Jahre

- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

- Maximal 3 Punkte in Flensburg

- Weniger als 0.5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel

Die Begleitperson hat den Status eines Begleiters und nicht eines Hilfsfahrlehrers. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.


Aufgaben

- Ansprechpartner für den jungen Fahrer

- Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln

- Kann vor Fahrantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge geben